Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt, dass die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen ermittelt werden. Im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird es auch nach dem EEG 2021 möglich sein, sich mit Flächen die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben standen oder stehen und nach dem 31.12.2013 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet und für die Entwicklung von Solaranlagen auf Ihrer Internetseite veröffentlicht wurden (§ 37 Nr. 1 Abs. (2) g) EEG 2021), an den Ausschreibungen der BNetzA zu beteiligen. Dadurch werden die bislang bereits förderfähigen Flächenkategorien (z.B. Konversionsflächen und Flächen an Autobahnen und Schienenwegen) dauerhaft erweitert.