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Erneuerbare Energien auf Konversionsliegenschaften

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bewirtschaftet und veräußert im Rahmen ihres staatlichen Auftrages die von den Gaststreitkräften und der Bundeswehr ehemals militärisch genutzten Liegenschaften.

Durch die Neuausrichtung der Bundeswehr und den Abzug der amerikanischen sowie der britischen Gaststreitkräfte werden auch in den kommenden Jahren bundesweit große Militärflächen frei, die schrittweise der zivilen Nutzung wieder zugänglich gemacht werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie u.a. auf unserer Internetseite.

Abzug der britischen Streitkräfte
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Konversionsfläche Stern-Buchholz

Erneuerbare Energien auf Konversionsflächen

Das Portfolio ehemaliger Militärliegenschaften setzt sich aus großen Kasernenanlagen, Funktürmen, Schießplätzen, Flughäfen, Tanklagern, Bunkern, Deponien bis hin zu großflächigen Truppenübungsplätzen mit unterschiedlichster Nutzung zusammen.

Bedingt durch die Vornutzung erfüllen einige Liegenschaften die Voraussetzung des Konversionsbegriffs im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). So prägen z.B. große versiegelte Flächen sowie Veränderungen des Bodens und seiner Struktur mancherorts die Konversionsflächen der BImA. Freiflächenphotovoltaikanlagen, die auf diesen Flächen errichtet werden, können nach der aktuellen Fassung des EEG eine gesonderte Förderung erhalten.

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Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Photovoltaik-Freiflächen

Darüber hinaus zählen Flächen der BImA im Bereich Freiflächenphotovoltaik grundsätzlich zur förderfähigen Flächenkulisse des EEG, sofern sie zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen am Markt angeboten wurden. Dadurch sind Marktangebote von Potenzialliegenschaften der BImA besonders interessant. Viele der Liegenschaften verfügen zudem über eine gute Anbindung an die öffentliche Infrastruktur.