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Mieterstrom

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in PV-Anlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Mieter in diesem Gebäude - ohne Netzdurchleitung - geliefert wird. Die Mieter können von einem günstigeren Strompreis profitieren, indem ein individueller Preis für den aus der PV-Anlage bezogenen Strom vereinbart wird. Der PV-Anlagenbetreiber erhält neben dem verhandelten Strompreis den gesetzlich festgelegten Mieterstromzuschlag als zusätzliche Vergütung. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt Dachflächen von Wohnliegenschaften zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Mieterstrommodells zur Verfügung.

 Detaillierte Informationen zum Thema Mieterstrom für Mieter von der Bundesnetzagentur finden Sie hier: 

Bundesnetzagentur - Mieterstrom