Mieterstrom
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in PV-Anlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Mieter in diesem Gebäude - ohne Netzdurchleitung - geliefert wird. Die Mieter können von einem günstigeren Strompreis profitieren, indem ein individueller Preis für den aus der PV-Anlage bezogenen Strom vereinbart wird. Der PV-Anlagenbetreiber erhält neben dem verhandelten Strompreis den gesetzlich festgelegten Mieterstromzuschlag als zusätzliche Vergütung. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt Dachflächen von Wohnliegenschaften zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Mieterstrommodells zur Verfügung.