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Erneuerbare Energien und Naturschutz

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Die Umsetzung der Energiewende ist mit den Zielen des Naturschutzes zu vereinbaren.

So haben zwar insbesondere Windenergieanlagen aus Sicht des Naturschutzes im Hinblick auf das Landschaftsbild und den Artenschutz (vor allem Vogel- und Fledermausschutz) ein großes Konfliktpotenzial. Letztlich dient das durch den Ausbau erneuerbarer Energien verfolgte Ziel der Verringerung des CO2-Ausstoßes jedoch auch dem Schutz des Klimas und damit ganz wesentlich dem Natur- und Artenschutz. Insofern muss an dieser Schnittstelle eine objektive Wertung komplexer Zusammenhänge im Interesse aller Akteure liegen.

Schon heute werden den Belangen des Naturschutzes bei der Realisierung von Projekten für erneuerbare Energien umfangreich Rechnung getragen. So werden z.B. durch die gezielte Abschaltung von Windenergieanlagen in Zeiten erhöhter Kollisionsgefahr mit Fledermäusen oder Zugvögeln Tierverluste vermieden. Unausweichliche Eingriffe in die Natur werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet und müssen durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Einer möglichen Beschattung von Solaranlagen durch aufkommende Vegetation kann durch Weidenutzung vorgebeugt werden. Auf diesem Weg der extensiven Nutzung können sich auch Lebensräume mit einer höheren biologischen Vielfalt entwickeln. Somit ist insbesondere auf vormals intensiv genutzten oder auf Grund der Vornutzung geschädigten Flächen eine naturschutzfachliche Aufwertung möglich.